Stiftung St. Joseph
Stiftung St. Joseph, Berlin- Rudow
Im Jahre 2008 wurde die Stiftung St. Joseph gegründet. Hierzu wurde ein Teil des Gemeindevermögens ausgegliedert. Mit der Übertragung des Teils des Vermögens an die Stiftung wurde dieses zwar verselbständigt, unterliegt aber weiter einer besonderen Kontrolle. Zum einen muss der Stiftungsvorstand bei seinen Geschäften den Stiftungszweck berücksichtigen, wobei er durch den Stiftungsrat unterstützt wird. Zum anderen unterliegt die Stiftung einer strengen Aufsicht durch den Senator für Justiz. Diese Stiftungsaufsicht achtet darauf, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleibt, der Stiftungszweck beachtet und erfüllt wird und dass die Stiftungsorgane ordnungsgemäß berufen werden.
Stiftungszweck ist es, die Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen der Gemeinde zu fördern und zu unterstützen, insbesondere den Unterhalt des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude, pastorale Aufgaben und ggf. die Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern wie Pfarrsekretärin, Küster und Organisten.
Im Gegensatz zu einem gemeinnützigen Verein, bei dem die Beiträge und Spenden zeitnah zu verwenden sind und Rücklagen nur in beschränkten Umfang zulässig sind, steht bei einer Stiftung ein Stiftungsvermögen dauerhaft zur Verfügung, dessen Höhe zwar grundsätzlich nicht angetastet werden darf, aus dessen Erträgen aber die Förderung der Gemeindearbeit ermöglicht wird. Dies hat unter anderem den wesentlichen Vorteil, dass im Gegensatz zum Verein, die Stiftung aus den absehbaren, kontinuierlichen Erträgen des Stiftungsvermögens längerfristige Verbindlichkeiten eingehen kann und so zum Beispiel Beschäftigungsverhältnisse wenn auch in minderem Umfange finanzieren kann.
Ein weiterer Vorteil unserer Stiftung besteht darin, dass diese steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, sodass Zuwendungen an diese als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Die Stiftung kann dementsprechend Spendenquittungen erteilen.
In den zurückliegenden Jahren wurden von der Stiftung teilweise die Kosten für die damalige Pfarrsekretärin infolge einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zur Ausdehnung der Öffnungszeiten des Pfarrbüros und teilweise Kosten für die Reinigung der Gemeinderäume übernommen. Hinsichtlich weiterer Aktivitäten ist auf die Durchführung des Josephfrühstücks für Bedürftige hinzuweisen, das über die Stiftung aus entsprechenden Spenden finanziert wurde. Ansonsten hat die Stiftung immer wieder einzelne Projekte wie Reparaturen oder Anschaffung von Materialien gefördert.
Auch nach Neugründung der Pfarrei Hl. Edith Stein behält die Stiftung ihre Berechtigung, denn Zweck der Stiftung ist es, die im Gebiet der katholischen Kirchengemeinde St. Joseph- Rudow in den Grenzen vom Januar 2007 betriebene katholische Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen der Gemeinde in diesem Gebiet zu fördern und zu unterstützen. Diesen Zweck kann die Stiftung für die Gemeinde St. Joseph nach wie vor erfüllen. Wer also bereit ist, jetzt oder in Zukunft einen eigenen Beitrag hierzu zu leisten, kann dies weiterhin tun.
Für den Vorstand
Axel Brade
Bankverbindung
Stiftung St. Joseph Berlin-Rudow
(IBAN) DE12 3706 0193 6007 9790 19
(Bank) Pax-Bank eG