Gremien der Pfarrei
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens unserer Pfarrei Hl. Edith Stein verantwortlich. Rechtsgrundlage ist das „Kirchliche Verwaltungs- und Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin“ (KVVG), welches die Aufgaben des Kirchenvorstands detailliert regelt.
Um die vielfältigen Aufgaben, wie zum Beispiel
- Entscheidungen im Finanz- oder Baubereich
- Entscheidungen zur Verwaltung unserer Eigenbetriebe in Form der ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFÖB), der Küche und der Solaranlagen
- Entscheidungen zu Vermietungsangelegenheiten und zu Angelegenheiten der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Alt-Britz
besser bewältigen zu können, hat der Kirchenvorstand folgende Fachausschüsse eingesetzt:
- Fachausschuss Finanzen
- Fachausschuss Bau
- Fachausschuss Eigenbetriebe
Zusammensetzung des Kirchenvorstandes:
Kirchenvorstand: Vorsitzender (V): Pfr. M. Wiesböck, Stellvert. (SV): M. Dettmar
Fachausschuss FA Finanzen: V: A. Zink, SV: M. Dettmar
FA Bau: V: G. Rech, SV: M. Steininger
FA Eigenbetriebe: V: N. Fenscky, SV: W. Klose
Zusammensetzung des Pfarreirates:
Vorstand: P. Roskosch; S. Swiontek-Brzezinski; Pfr. M. Wiesböck
Pfarreirat
Der Pfarreirat ist für die Koordinierung der gesamten Pastoral und des Informationsaustausches innerhalb der Pfarrei unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zuständig. Er wirkt in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, beratend oder beschließend mit. Er fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung der Gemeinden; jedes Pfarreimitglied kann sich mit seinen Anliegen an ihn wenden.
Über die Koordinierung bestehender Angebote ist es auch seine Aufgabe, neue Orte gelebten Glaubens zu entdecken und deren Entwicklung zu fördern. Der Pfarreirat ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten und dem Pastoralteam für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Pastoralkonzeptes der Pfarrei verantwortlich. Das Pastoralkonzept und seine Umsetzung werden durch den Pfarreirat mit dem Pastoralteam mindestens einmal im Jahr evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet. Die Fortschreibung bedarf der Zustimmung des Pfarrers und wird vom Erzbischof bestätigt.
Der Pfarreirat erarbeitet und beschließt die Gottesdienstordnung für die Pfarrei. Er meldet Prioritäten bei der Verwendung der finanziellen Mittel im Bereich der Pastoral beim Kirchenvorstand an; er hat das Recht, vor allen seine Zuständigkeit betreffenden Beschlüssen des Kirchenvorstands, z. B. bei Grenzveränderungen, Neu- oder Umbau von Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindehäusern, Kindergärten oder anderen Gebäuden, angehört zu werden und seine Stellungnahme abzugeben. Der Pfarreirat vertritt die Anliegen der KatholikInnen seiner Pfarrei in der Öffentlichkeit; er kann sachgerechte Vorschläge gegenüber kommunalpolitisch Verantwortlichen vorbringen; er sucht nach Wegen, ökumenische Zusammenarbeit zu fördern; sollte ein Pfarrerwechsel anstehen, informiert er die Diözese über die Bedürfnisse der Pfarrei. Der Pfarreirat trägt die Verantwortung für die Prävention vor sexueller Gewalt in allen Einrichtungen der Pfarrei.
(Aus der Satzung der Räte im Erzbistum Berlin)