Gremien der Pfarrei

Kirchenvorstand

 

 
Der Kirchenvorstand ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens unserer Pfarrei Hl. Edith Stein verantwortlich. Rechtsgrundlage ist das „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Berlin“ (KiVVG), welches die Aufgaben des Kirchenvorstands detailliert regelt.


Um die vielfältigen Aufgaben, wie zum Beispiel

  • Entscheidungen im Finanz- oder Baubereich
  • Entscheidungen zur Verwaltung unserer Eigenbetriebe in Form der Kitas, der ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFÖB), der Küche und der Solaranlagen
  • Entscheidungen zu Vermietungsangelegenheiten und zu Angelegenheiten der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Alt-Britz

besser bewältigen zu können, hat der Kirchenvorstand folgende Fachausschüsse eingesetzt:

  • Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • Fachausschuss Eigenbetriebe Kita, eFÖB (Hort)
  • Fachausschuss Küche
  • Fachausschuss Vermietung, WEG, Solar

 

 

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes:

Pfarrer Michael Wiesböck: Kirchenvorstandsvorsitz; Vertretung im Gemeinderat St. Dominicus
Matthias Blach: Fachausschuss Finanzen; Fachausschuss Kiuta/eFöb (Hort)
Msgr. Ulrich Bonin (Pfarrvikar): Vertreter im Gemeinderat Bruder Klaus
Matthias Dettmar: stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitz; stellv. Vorsitzender Fachausschuss Finanzen
Nicole Fenscky: Vorsitzende Fachausschuss Kita/eFöB (Hort)
Herbert Hallmann: Fachausschuss Finanzen
Thomas Hasucha: Vorsitzender Fachausschuss Bau
Wolfgang Klose: Fachauschuss Kita/eFöB (Hort)

Michaela Mertens (Verwaltungsleiterin): Schriftführung Sitzungsbuch; Fachausschuss Finanzen; Fachausschuss Photovoltaik, WEG, Vermietung
Jürgen Misgaiski (Pfarrvikar)
Ulrike Rastemborski: Vorsitzende Fachausschuss Photovoltaik, WEG, Vermietung
Gerhard Rech: Fachausschuss Bau
Matthias Steininger: stellv. Vorsitzender Fachausschuss Bau; Vertretung im Pfarreirat
Andreas Zink: Vorsitzender Fachausschuss Finanzen; Vertreter in der Vertreterversammlung, Vertreter im Gemeinderat St. Joseph
Romana Pawlak: Vertreterin des Pfarreirats im Kirchenvorstand

Neben den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstands wirken auch weitere vom Kirchenvorstand Berufene in den Fachausschüssen mit. Dies sind derzeit Herr Spieker im Bauausschuss, sowie Frau Plehn und Herr Dr. Plehn im Fachausschuss Vermietung, WEG, Solar.

 
Zusammensetzung des Pfarreirates:


Michael Wiesböck, Pfarrer

Matteo Carpanese, Vertreter GR BK

Markus Föhrenbach, Gew.Mitgl., Vorstand

Romana Pawlak, Gew. Mitglied

Monika Gross, Gewähltes Mitglied

Rudolph Josbächer, Gewähltes Mitglied

Jens Baumgärtel, Vertreter GR SD

Jeannette Bury, Vertreterin der Kitas, Hort

Heike Bernsen, Vertreterin Senioren

Markus Wochnik, Gewähltes Mitglied

Brigitta Boenigk, Gewähltes Mitglied

Matthias Steininger, Vertreter KV

Maria Kaiser, Vertreterin GR SJ

Petra Zink, Vertreterin GR SJ

Sr. Franziska, Gemeindereferentin der Pfarrei

Pfarreirat

Der Pfarreirat ist für die Koordinierung der gesamten Pastoral und des Informationsaustausches innerhalb der Pfarrei unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zuständig. Er wirkt in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, beratend oder beschließend mit. Er fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung der Gemeinden; jedes Pfarreimitglied kann sich mit seinen Anliegen an ihn wenden.

 

Über die Koordinierung bestehender Angebote ist es auch seine Aufgabe, neue Orte gelebten Glaubens zu entdecken und deren Entwicklung zu fördern. Der Pfarreirat ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten und dem Pastoralteam für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Pastoralkonzeptes der Pfarrei verantwortlich. Das Pastoralkonzept und seine Umsetzung werden durch den Pfarreirat mit dem Pastoralteam mindestens einmal im Jahr evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet. Die Fortschreibung bedarf der Zustimmung des Pfarrers und wird vom Erzbischof bestätigt.

Der Pfarreirat erarbeitet und beschließt die Gottesdienstordnung für die Pfarrei. Er meldet Prioritäten bei der Verwendung der finanziellen Mittel im Bereich der Pastoral beim Kirchenvorstand an; er hat das Recht, vor allen seine Zuständigkeit betreffenden Beschlüssen des Kirchenvorstands, z. B. bei Grenzveränderungen, Neu- oder Umbau von Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindehäusern, Kindergärten oder anderen Gebäuden, angehört zu werden und seine Stellungnahme abzugeben. Der Pfarreirat vertritt die Anliegen der KatholikInnen seiner Pfarrei in der Öffentlichkeit; er kann sachgerechte Vorschläge gegenüber kommunalpolitisch Verantwortlichen vorbringen; er sucht nach Wegen, ökumenische Zusammenarbeit zu fördern; sollte ein Pfarrerwechsel anstehen, informiert er die Diözese über die Bedürfnisse der Pfarrei. Der Pfarreirat trägt die Verantwortung für die Prävention vor sexueller Gewalt in allen Einrichtungen der Pfarrei.

(Aus der Satzung der Räte im Erzbistum Berlin)